Stadtratssitzung Zeulenroda-Triebes vom 12.01.2022. Kleinpalermo in zeulenroda-Triebes mit dubiosen gästen und zweifelhaftem „Geschmäckle“!

Erste Stadtratssitzung im neuen Jahr 2022. Planungsvergabe „Waikiki“ und Flächennutzungsplan für Zeulenroda und Umgebung.

In der ersten Stadtratssitzung des neuen Jahres standen u.a. der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 der ersten drei Bauabschnitte zur Ertüchtigung des „Waikiki“ Erlebnis-/Tropen- und Sportbades mit Saunalandschaft an.

Der Bürgermeister Nils Hammerschmidt erläuterte eingangs dass per europaweitem Ausschreibungsverfahren drei
Angebote ermittelt wurden und zur Vergabe schließlich das Angebot des auf Bädersanierungen, spezialisierten und erfahrenen Planungsbüros Geisinger & Böger zur Ertüchtigung des Erlebnistropen- und Sportbades zum Beschluss vorgeschlagen wird. Dem ging eine anberaumte Dringlichkeits-Sondersitzung am 20.12.2021 zu den beiden Punkten für die Vergabe der Planungsleistungen noch im alten Jahr voraus, der die CDU- und AFD-Fraktionen vollständig fernblieben, wodurch keine Beschlussfähigkeit bestand und die Sitzung nach nur 3 Minuten für beendet erklärt werden musste.
Eine anschließend für 29.12.2021, 10.00 Uhr, mit fristgerechter Ladung hierzu angesetzte Wiederholungs-Sondersitzung mit den beiden Tagesordnungspunkten musste kurzfristig aufgrund zu vieler Absagen der StadträtInnen schließlich abgesagt werden. Die Punkte wurden daher wieder auf die Tagesordnung der ersten regulären Sitzung im neuen Jahr 2022 gesetzt.

Zur Tagesordnung wurde durch Herrn Stiller (AFD) der Antrag gestellt, die Tagesordnungspunkte 27 und 28 von der Tagesordnung (Vergabe Planungsleistungen Waikiki) zu nehmen. Des Weiteren wurde von Herrn Stiller öffentlich der Antrag zur Erteilung des Rederechts für die Vorstellung eines Konzeptes durch die von ihm zur Sitzung als Gäste eingeladenen drei Vertreter der interSpa Gruppe gestellt.

Eigene Anmerkungen !
Nach eigenen Recherchen handelt es sich, um die seit ca. 2020 insolvente interSpa Gruppe, deren „Wonnemar“ -Bäderbetriebe mittlerweile größtenteils an die AIM Spa Deutschland GmbH, bzw. die AIM Center GmbH als Investor verkauft wurden und in deren Folge von dem neuen Unternehmen/Investor mit einigen rechtlichen Auseinandersetzungen z.B. „Wonnemar“ in
Marktheidenfeld und anderenorts gegenüber den dortigen Gemeinden und Städten verbunden sind
.

Der Bürgermeister teilte den Gästen zu den beiden Anträgen mit, dass dem Antrag zur Konzeptvorstellung und Rederecht durch die drei anwesenden Vertreter aus formellen, verfahrenstechnischen Gründen leider nicht stattgegeben werden könne. Denn nach § 35 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Stadt Zeulenroda-Triebes muss der Antrag hierfür mindestens 14 Tage vor der Stadtrats-Sitzung von mind. ¼ der Stadträten oder einer Fraktion eingereicht sein und im Hauptausschuss mit dem Benehmen auf die Tagesordnung gesetzt sein. Die Frist wurde aber nicht eingehalten, so die zutreffende Begründung.

Zum ersten Antrag wurden schließlich Apelle der anderen Fraktionen u.a. „Die Linke“ und der „Thüringer Vogtland SPD/ FDP“ an die anwesenden Stadträte gerichtet, dem Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen LPH 1-3 für die ersten drei Bauabschnitte zuzustimmen. Begründet wurde dies u.a. mit der Tatsache, dass man vor mehr als 2 Jahren in einem einstimmigen Beschluss des gesamten anwesenden Stadtrates die Ertüchtigung des Erlebnistropenbades mit Sportbad und Saunalandschaft mit Prio 1 unter der Bedingung eines nach der Sanierung jährlich maximalen Zuschusses der Stadt an die SWZ in Höhe von 250.000 €, der Investitionssumme für das familienfreundliche Bad in Höhe von damals ca. 11,8 Mio. € sowie der Investorensuche für die Ansiedlung eines familienfreundlichen Beherbergungs-/Hotelbetriebs beschlossen hatte.

Die Zusage des Landes Thüringen für die Fördermittel der Investitions-und Planungskosten wurde mit einem „Letter of Intent“ verbindlich gegeben und erste Fördermittelbescheide und Zuweisungen erteilt. Somit stand der Beauftragung aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Weg. Das gemeinsam von der CDU- und AFD-Fraktion immer wieder verursachte, verzögernde und blockierende Abstimmungsverhalten zum Start der Planungsleistungen hätte nun endlich – nach
mehr als 2 Jahren Diskussionen – beendet werden können. Bei der Abstimmung kam es schließlich zu einer Pattsituation unter den 24 anwesenden StadträtInnen, was dazu führte, dass der Beschluss somit als abgelehnt gilt und die Vergabe an das Planungsbüro zunächst weiter verzögert wird.
Der Bürgermeister gab anschließend an, den Beschluss über die Kommunalaufsicht zu beanstanden und prüfen zu lassen, da ein erheblicher Schaden nicht nur finanzieller Art für die Stadt durch die Nichtvergabe und die weitere Verzögerung entstehen wird.

Neben den anderen Beschlussvorlagen, die mehrheitlich bestätigt wurden und im Wesentlichen auch einstimmig erfolgten, stand noch der Beschluss zum vorgelegten überarbeiteten Flächennutzungsplan für die Stadt Zeulenroda und deren Umfeld auf der Tagesordnung.
Herr Glock (CDU-Fraktion+ Geschäftsführender Gesellschafter – Technik & Entwicklung der neuform Türenwerk Hans Glock GmbH & Co. KG ) stellte die öffentliche Frage nach der Berücksichtigung eines Schreibens seiner Familie an die Stadt bezüglich möglicher Gewerbe-Erweiterungsflächen Richtung Talsperre, unmittelbar zu den bestehenden Firmen-grundstücken der neuform Türenwerk in Zeulenroda. Er verwies darauf, dass nicht er diese Anfrage gestellt habe, sondern Mitglieder seiner Familie, die die Grundstücke in einer eigenen Verwaltungsgesellschaft führen.

Er äußerte aber u.a. die Sorge, dass zu Lasten der langjährig ansässigen Unternehmen dem Tourismus viel zu sehr Vorrang gegeben werde und den Unternehmen (in unmittelbarer Nähe zum Waikiki) Gewerbeflächen dadurch fehlen würden.
Die Stadtverwaltung erläuterte dazu, dass es sich nicht um einen Bebauungsplan handelt und der Flächennutzungsplan seit Jahren nicht beschlossen werden konnte, obwohl dieser für die weitere städtische Entwicklung eine wesentliche Rechtsgrundlage darstellt und dringend benötigt wird. Es bestehe jederzeit die Möglichkeit später den Flächennutzungs-plan anzupassen, sollten sich Veränderungen beim Bedarf an Gewerbeflächen oder Bauland etc. , bzw. bei der Entwicklung der ansässigen Unternehmen ergeben. Wegen der möglichen Befangenheit aufgrund der Nähe von Herrn Glock als Stadtrat zu seiner Verwandtschaft ersten Grades wurde ihm nahegelegt zu dem TOP nicht mit abzustimmen.
In der anschließenden Abstimmung entzog sich daher Herr Glock der Abstimmung. Der Flächennutzungsplan wurde schließlich in der vorgelegten Form mehrheitlich bestätigt.

C. Poppitz / IWA-Pro Region


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