Stadtrat 08.12.2021- Rechnungsprüfungsbericht zur Jahresrechnung 2020. Frust der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses verständlich, Entlastung dennoch einstimmig erteilt. Verschuldung weiter abgebaut.

Beim Schlussbericht zur Jahresrechnung 2020 der Stadt Greiz durch die Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ricarda Gebauer(IWA-Fraktion), wurde es still.

Vogtlandhalle Greiz

So war zu vernehmen, dass mehrere Verstöße bei der stichprobenhaften Prüfung festzustellen war. Wiederholt wurden Auszahlungen an Ortsteilbürgermeister getätigt aufgrund eingereichter Belege des Ortsteilrates, die freiwillige Ausgaben aufweisen und welche vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung getätigt worden waren. Verstoß gegen § 61 ThürKO. Denn die Haushaltssatzung wurde erst am 22.05.2020 bekannt gemacht und solang gelten die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung.

2019 wurden richtig deutlich im Zusammenhang mit dem Drama um das 10aRium umfassende Hinweise durch die Rechtsaufsicht erteilt, wie die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung zu beachten und umzusetzen sind. Diese Hinweise sind nicht nur für die Stadträte geschrieben, die Verstöße bewerten sollen und ggf. daraus Konsequenzen ableiten, sondern vor allem für die Mitarbeiter der Verwaltung! Zudem hätten die regelmäßigen Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses bereits in den Vorjahren doch dazu führen müssen, dass man Fehler abstellt?

In mehreren Angeboten für Winterdienstleistungen einer Firma an die Stadt Greiz wurden 5 % Nachlass auf den Angebotsbetrag ausgewiesen, jedoch in den durch die Firma gelegten Rechnungen nicht zum Abzug gebracht. Seitens des Fachamtes wurde keine Rechnungskürzungen vorgenommen. So wurden für den Zeitraum 2015- 2020 Überzahlungen von 4.047,57 € ermittelt und ein beidseitig anerkannter Betrag von 3.100,93 € zurückgezahlt. Immerhin hatte man die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bemüht und erhielt von dort 294,53 €. Es bleibt nur ein geringer Restschaden!

Die Fehl-/Falschbuchungen wurden im Vergleich zu den Vorjahren nicht reduziert. Fr. Gebauer wies darauf hin, dass die Fachämter verstärkt darauf zu achten hätten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Weitere fehlende Skontoabzüge und mehrere Verstöße bezüglich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden festgestellt. In zwei Fällen seien Fehler bei der Bearbeitung förderfähiger Baumaßnahmen festgestellt worden. Hier konnten aufgrund der aufgetretenen Versäumnisse keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. Grund wären Kommunikationsprobleme gewesen.

Der Frust der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss wurde dann in der Anmerkung von Fr. Gebauer deutlich: Wiederholte Versäumnisse bei den Ämtern, Nichtbeachtung gegebener Hinweise, fehlende Prüfungen bei der Erstellung von Verwaltungsvorlagen können nicht mit fehlender Personalausstattung begründet werden. Personelle Besetzung und Belastung der Mitarbeiter sind bekannt, dürfen jedoch keine Rechtfertigung sein, dass die gleichen Fehler wieder und wieder begangen und organisatorische Missstände nicht abgestellt würden. Innerhalb der Verwaltung müssen hierfür Lösungswege gesucht werden.

Die Buchführung der Kasse hatte der Rechnungsprüfer nicht zu beanstanden. Der Kassenkredit wurde nicht in Anspruch genommen. Die Gesamtverschuldung der Stadt Greiz betrug zum 31.12.2020 10.862.132,53 €, die Pro-Kopf-Verschuldung 540,19 €. Es verbleibt ein verfügbarer Bestand in der allgemeinen Rücklage von rund 1,5 Mio. €. Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, die so hoch sein muss, dass die ordentliche Tilgung von Krediten abgedeckt ist, war erfüllt. Über 1 Mio.  € wurde für die Tilgung von Darlehen eingesetzt.

Das Ergebnis der Jahresrechnung konnte aufgrund der Kontrolle seitens des Rechnungsprüfungsausschusses mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 33.638.759,56 € und im Vermögenshaushalt mit 14.723.074,27 € bestätigt werden. Sie dankte den Mitarbeitern der Kasse, insbesondere der Kämmerin, Frau Schmutzler, und dem Rechnungsprüfungsamtsleiter, Hr. Riedel, für deren konstruktive und angenehme Zusammenarbeit.

Während ein Gefühl allgemeiner Sprachlosigkeit über die gehörten negativen Fakten im Saal schwebte, ergriff Uwe Staps (AfD) das Wort. Das Personal muss das machen können, keine Reaktionen auf Kritik oder Hinweise könne nicht sein. Führungspositionen stimmen dann nicht. Wie übernimmt der Bürgermeister seine Führungsaufgabe?

Diese Frage blieb unbeantwortet.

Das Rechnungsergebnis 2020 wurde festgestellt. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wurde die Entlastung erteilt.

IWA Greiz / Andrea Jarling 14.12.2021

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