Stadträtin Andrea Jarling Informiert!

Anwältin zur aktuellen Wetterlage: Schneechaos ist kein Kündigungsgrund.

GREIZ.  Arbeitgeber muss aber Lohn nicht zahlen, wenn Angestellter es nicht auf Arbeit schafft.

Andrea Jarling
Foto: Ralf Jarling

Schneemassen, steckengebliebene Autos, Busse und Bahn stehen still – so sah es am Montagmorgen in unserer Region aus. Vielen war es nicht möglich, auf Arbeit zu kommen. Doch was passiert dann? „Ein Kündigungsgrund ist das nicht. Aber der Arbeitgeber muss keinen Lohn für den ausgefallenen Tag zahlen“, erklärt Anwältin Andrea Jarling aus Greiz und fährt fort: „Der Arbeitgeber kann erwarten, dass man sich auf solche Witterungsverhältnisse einstellt. Es ist Winter, jeder kann den Wetterbericht lesen und es wurde angesagt, dass es viel Schnee gibt.“ Unter normalen Umständen wird erwartet, dass der Angestellte zeitig genug losfährt, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Schneemassen wie aktuell seien jedoch eine besondere Situation, vergleichbar mit dem Hochwasser 2013. Auch da ging ja nichts mehr. Am Montagmorgen fuhren nicht einmal öffentliche Verkehrsmittel und es waren längst nicht alle Straßen geräumt. Daran kann keiner etwas ändern.

Wichtig ist zunächst einmal, dass man sich bei seinem Chef meldet und ihm mitteilt, dass man nicht zur Arbeit kommen kann, so die Arbeitsrechtlerin. Jarling rät, wenn möglich, das Arbeiten von zu Hause aus anzubieten. Sie hat es übrigens bislang noch nicht erlebt, dass es wegen eines solchen Falls rechtliche Auseinandersetzungen gegeben hat. Und bis jetzt ist Andrea Jarling auch noch kein Fall bekannt, in dem der Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt hat.

Katja Grieser 08.02.2021 / OTZ Greiz

https://www.otz.de/regionen/greiz/schneechaos-ist-kein-kuendigungsgrund-id231507013.html

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