Keine Liveübertragung der Haushaltsdebatte des Greizer Stadtrates 2021/Eine Menge ungelöster Fragen!

Liveübertragung der Haushaltsdebatte fand sehr guten Anklang bei den Bürgern der Stadt Greiz, IWA fordert deshalb zeitnah eine Entscheidung des Bürgermeisters in Zeiten von Corona, damit die Bürger die Debatten wieder live verfolgen können!

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Greiz sollte seit Beginn der Wahlperiode geändert werden.  In der Stadtratssitzung vom 04.12.2019 wurden entsprechende Formulierungen in § 3 Abs. 3 vorgenommen und enthält seitdem folgende Fassung:

„Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit durch dazu beauftragte Mitarbeiter oder Dienstleister sind grundsätzlich zulässig. Aufnahmen durch Dritte bedürfen der Zustimmung aller anwesenden Stadtratsmitglieder und der Verwaltungsmitarbeiter. Einzelne Stadtratsmitglieder/Verwaltungsmitarbeiter können verlangen, dass ihr Redebeitrag nicht aufgezeichnet wird. Für Tonaufzeichnungen als Hilfsmittel zum Anfertigen der Niederschrift wird auf § 14 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung verwiesen.“

Foto . Ralf Jarling

Mit dieser Änderung wurde im Mai 2020 die öffentliche Haushaltsdebatte auch endlich wirklich öffentlich, da diese live im Internet übertragen worden ist. Einen Tag später waren die Aufzeichnungen jedoch verschwunden und viele Bürger fragten sich weshalb. In den sozialen Netzwerken wurde heftig diskutiert und die Sitzung / einzelne Redebeiträge bewertet. Das war aber nicht der Grund. Auch nicht, dass vielleicht der ein oder andere Stadtrat selbst sich nicht verstanden fühlte.

Eine Menge ungelöster Fragen

Vielmehr gab es plötzlich eine Menge ungelöste Fragen, über die sich der Stadtrat im Vorfeld zu seiner Geschäftsordnungsänderung zu wenig Gedanken gemacht hatte. Wer hat die Rechte an den Aufzeichnungen? Muss diese Aufzeichnung und Übertragung öffentlich ausgeschrieben werden und in einem Vergabeverfahren der Anbieter ausgewählt werden? Ist die Formulierung in der Geschäftsordnung ausreichend? Werden Grundrechte der Stadträte beeinträchtigt? Dürfen die Daten gespeichert werden, das Internet vergisst schließlich nie?

Zudem kam es allein durch den rund 40minütigen Redebeitrag des Herrn Röder in der Haushaltsdebatte offenbar für Stadtrat Holger Steiniger (DIE LINKE) überraschend, dass mit der Überarbeitung und Verabschiedung der Geschäftsordnung nunmehr auch die Redezeiten verändert worden waren, was sein Geschäftsordnungsantrag während der Sitzung zur Redezeit von Herrn Röder bewies.

So wurde in der Folge durch die Fraktion DIE LINKE mit Beschlussvorlage 088/2020 erneut eingebracht, die Geschäftsordnung zu ändern und § 10 Abs. 3 hinsichtlich der Redezeitbegrenzung aus der alten Geschäftsordnung aus dem Jahr 2016 wieder zu übernehmen, weil es nunmehr für jeden Fraktionsvorsitzenden möglich wurde, eine Rede zum Haushalt in unbegrenzter Länge zu halten.

Seit 16.09.2020 – Stillstand in dieser Frage

In der Sitzung vom 16.09.2020 trat dabei an die Oberfläche, dass man mehrere Punkte tatsächlich überarbeiten müsste und man dies nicht in einer Stadtratssitzung könne, weil man hier den Rahmen sprenge, zumal es bei 31 Stadträten auch verschiedene Meinungen gäbe und in jedem zu diskutierenden Punkt ein Konsens gefunden werden muss. Unser Fraktionsmitglied Detlef Zietan zog damals die Notbremse und beantragte in dieser Sitzung, diese Diskussion und die Feinarbeit in die Ausschüsse, insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen und bat dabei die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen, ob die Verkürzung der Redezeit zulässig sei. Einstimmig wurde damals so verfahren.

Eine Antwort von Seiten der Verwaltung steht bis heute aus. In keinem Haupt- und Finanzausschuss wurde mehr darüber beraten, trotz Erinnerungen der AfD-Fraktion, ausgesprochen durch Herrn Torsten Röder. Seither wurde allerdings vorsorglich auch kein Gebrauch mehr von der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung – der öffentlichen Übertragung – mehr gemacht, um eventuellen rechtlichen Schwierigkeiten bis zu deren Klärung aus dem Weg zu gehen.

Morgen ist nun die nächste Stadtratssitzung, in der öffentlich der Haushalt 2021 beraten und beschlossen werden soll. Fraglich ist die Herstellung der Öffentlichkeit. Ist es öffentlich, wenn ein Vertreter der OTZ (unsere regionale Presse) anwesend ist und partiell davon berichtet, während Besucher wegen der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung wahrscheinlich draußen bleiben müssen? Es geht doch bei der Frage der Öffentlichkeit/Transparenz darum, den Bürger sehen und hören zu lassen, wie der von ihm gewählte Abgeordnete oder auch die anderen um einzelne Positionen im Haushalt feilschen. Diesbezüglich hätte schon die letzte „erweiterte“ Hauptausschusssitzung vom 13.01.2021 interessant für den Bürger sein können, denn es wurde zum einen der Haushalt durch Bürgermeister Alexander Schulze vorgestellt und im Anschluss viele Haushaltsstellen näher erläutert und Fragen beantwortet (hierzu berichten wir in Kürze gesondert).

Gerade die Zuschauerzahlen zu der Stadtratssitzung im Mai 2020 belegen, dass ein hohes öffentliches Interesse besteht. Gerade in Corona-Zeiten, bei der selbst Stadträte überlegen, ob sie an Sitzungen teilnehmen, ob sie dort ausreichend geschützt sind, ist der Wunsch verständlich, dass man dies vor dem heimischen PC infektionsfrei ansehen kann.

Es bleibt daher, wiederholt an den Bürgermeister die Forderung heranzutragen, auch dem Wunsch aller Stadträte und deren Fraktionen, nach Transparenz für den Bürger endlich Rechnung zu tragen und dieses Problem mal ausführlich zu diskutieren und mit einem Beschluss zur Geschäftsordnung abzuschließen.

Andrea Jarling/IWA/09.02.2020

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