IWA-BIZ-Bündnis90/Die Grünen-Fraktionsmitglied des Kreistages, Andrea Jarling, berichtet:

Mit einer Beschlussvorlage sollte in der Kreistagssitzung vom 30.06.2020 die zusätzliche Beteiligung des Landkreises Greiz auf der Grundlage eines Beschlusses vom 23.04.2013 an der Finanzierung des Mittagessens aufgehoben werden. Dazu muss man wissen, dass bis 2013 der Finanzierungsanteilzuvor mit rund 85.000 € zu Buche schlug, erinnerte sich Doris Smieskol bereits im Vorfeld der Sitzung.2013 habe man dann den Essenszuschuss darauf beschränkt, dass nur noch dann der Zuschuss in Höhe von 0,70 € pro Essen gezahlt werde, wenn mindestens 2 Kinder eine Grundschule besuchen und dort kostenpflichtig im Grundschulhort angemeldet sind oder eine Förderschule besuchen, beides jeweils in Trägerschaft des Landkreises Greiz.

Eine Schülerin isst am Mittag ein Schnitzel mit Broccoli und Kartoffel.
Foto: Symbolfoto: Daniel Volkmann / TA

Diese Regelung galt nur für die Kinder, die nicht im Sinne des Bildungs- und Teilhabegesetzes bezugsberechtigt waren. Damit war der Kreis der Berechtigten schon deutlich eingeschränkt. Zwei Kinder im Hort als Voraussetzung, mit niedrigem Einkommen, dass aber hoch genug ist, dass es nicht zu aufstockenden Leistungen nach dem SGB II, XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag reicht. Nach der Begründung in der Vorlage sei eine sinkende Inanspruchnahme festzustellen. So wurden2016/2017 18 Anträge gestellt mit einer Bewilligungssumme von 2.193,10 €. Im Schuljahr 2018/2019sind die Anträge auf 8 in einer Höhe von 889 € gesunken. Im aktuellen Schuljahr lägen keine Anträge vor. Auf der Suche nach der Richtlinie/dem Programm auf der Homepage des Landkreises Greiz sowie bei Google zur Klärung der Bewilligungsvoraussetzungen dieser Leistungen wurde Andrea Jarling nicht fündig.

Sie wollte abklären, ob im Zuge der Gesetzgebung zum Bildungs- und Teilhabepaket gleiche oder ähnliche wirtschaftliche Voraussetzungen vorlägen. Erstmalig wurde das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 eingeführt, damals noch mit Zuzahlung zum Mittagessen in Höhe von 1 €pro Essen durch die Eltern. Mit dem Starke-Familien-Gesetz, zu dem auch Frau Jarling eine fachkundige Stellungnahme an das Ministerium über den Deutschen Sozialgerichtstag e.V. bei gesteuert hat, wurde die Zuzahlung für die Eltern 2016 dann abgeschafft. Eine Antwort, wo die Richtlinie zu finden sei, gab es jedenfalls nicht. Deshalb freut sich Frau Smieskol und Frau Jarling, dass die Vorlage antragsgemäß mit der Mehrheit zurück in den Ausschussverwiesen wurde. Welcher Elternteil hat überhaupt Informationen dazu, dass diese Leistungen beantragt werden können? Wie werden also die Eltern informiert? Welche Voraussetzungen für die Bewilligung bestehen? Sind diese zu ähnlich mit den o.g. Sozialleistungen, so dass dadurch viele Eltern den Antrag nicht stellen brauchen, usw.? Fragen, die in dem zuständigen Ausschuss noch zu beraten wären. Mit mehr Informationen können dann auch die Kreisräte eine kluge Entscheidung treffen. Generell darf man dabei das Argument von Frau Smieskol durchaus berücksichtigen, zu überlegen, ob man die richtigen Prioritäten setzt. Die Essensausgabe – und das wird nochmals ausdrücklich klargestellt – wird weiterhin durch den Landkreis ermöglicht und finanziert.

Zuschuss zur Schulspeisung soll nochmal diskutiert werden!

GREIZ.  Kreisräte verschieben Vorlage zurück in den Ausschuss. Kreisverwaltung hatte mit zu hohen Kosten bei wenig Nachfrage argumentiert.

Die Kreisverwaltung muss von der Streichung der Zuschüsse zur Schulspeisung zunächst Abstand nehmen. Eine Mehrheit der Räte bei der jüngsten Sitzung des Kreistages stimmte für einen Antrag der Kreisrätin Doris Smieskol (Grüne), die Vorlage in den Ausschuss zu verschieben. Dieser Zuschuss beträgt 70 Cent pro Portion, allerdings nur, wenn mindestens zwei Kinder eine Grundschule in Trägerschaft des Landkreises besuchen und dort kostenpflichtig im Schulhort angemeldet sind oder wenn sie an einer Förderschule in Kreis-Trägerschaft sind, aber das Bildungs- und Teilhabepaket nicht beziehen können. Die Kreisverwaltung argumentierte, dass dieser Zuschuss immer weniger in Anspruch genommen würde. Im Schuljahr 2016/2017 habe es 18 Anträge gegeben, 2018/2019 acht, aktuell keine. Der Verwaltungsaufwand sei dazu unverhältnismäßig, so die Landrätin Martina Schweinsburg (CDU).Sie habe überhaupt nicht gewusst, dass es diese Förderung gebe und auch auf der Internetseite des Landkreises nichts dazu gefunden, sagte zum Beispiel Andrea Jarling (Interessengemeinschaft für Wirtschaft und Arbeit). Auch aus der AfD-Fraktion bemängelte man die fehlende Werbung für den Zuschuss. Die sächlichen Kosten für Essenausgabe und -einnahme zahlt der Landkreis weiter für alle Schulen in seiner Trägerschaft. Tobias Schubert 07.07.2020

https://www.otz.de/regionen/greiz/zuschuss-zur-schulspeisung-soll-nochmal-diskutiert-werden-id229459476.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert