Durchführung von sogenannten digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren
Die 5. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Stadt Greiz wurde in der Sitzung des Stadtrats Greiz am 22.06.2022 neben vielen anderen Themen besprochen und beschlossen. Entsprechend der Vorlagebegründung ist nunmehr in der Thüringer Kommunalordnung (§ 26a ThürKO) die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert. Der Gesetzgeber hat dies als Soll-Vorschrift ausgewiesen, so dass die Stadt Greiz aufgerufen war, hier die Hauptsatzung derart zu ändern, dass Kinder- und Jugendbeiräte/-parlamente Versammlungen Kinder und Jugendliche entsprechend den Einwohnerversammlungen, Umfragen, Jugendforen usw. durchführen und an öffentlicher Mitbestimmung teilhaben lassen können.

Außerdem hat der Thüringer Gesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie für sogenannte Notlagen mit § 36 ThürKO die Möglichkeit zur Durchführung von sogenannten digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren geschaffen. Auch das findet sich in der nun in Kürze im Bürgermagazin der Stadt Greiz zu veröffentlichenden Änderung der Hauptsatzung.
Letzteres ist Grund sich mit dem Thema digitaler Sitzungen für die kommunale Gremienarbeit, insbesondere Stadtrats- oder Kreistagssitzungen einmal näher auseinanderzusetzen.
Weder in der Stadt Greiz noch im Landkreis Greiz hat es in der Vergangenheit eine digitale Sitzung gegeben. Im Angesicht neuer, wieder steigender Ansteckungszahlen mit neuen Arten von Corona-Viren oder einer Sitzung von 31 Stadträten an Tischen, Publikum, Verwaltung und Fachgästen im Stadtrat vom 22.06.2022, der damit sehr beengt und bei unerträglicher Hitze nun ausnahmsweise im 10aRium stattfand, ist die Frage, ob man sich dem nicht tatsächlich stellt, doch durchaus berechtigt. Die Sitzungen beginnen spät mit 18.00 Uhr in der Regel nach einem 8-10 Stündigen Arbeitstag eines ehrenamtlich tätigen Abgeordneten. Die Stadtratssitzungen – wie wiederholt moniert – finden nur noch vierteljährlich statt. Die ThürKO sieht dies als mindeste Anzahl von Sitzungen vor. Während im Unterschied zum Kreistag in der Stadt viel mehr Probleme und Tagesordnungspunkte anstehen, wie unsere bisherige Berichterstattung gezeigt hat, auch teilweise intensiv diskutiert werden müssen vor einer Beschlussfassung, empfiehlt sich eine kürzere Sitzungsdauer mit rund 2 Stunden angesetzt und mit weniger Tagesordnungspunkten ja grundsätzlich. Es kann ja letztlich nicht sein, dass allein wegen Nachlassens der Konzentrationsfähigkeit bei den Ratsmitgliedern alle Vorlagen letztlich nur noch durchgewunken werden, obwohl es durchaus Redebedarf gäbe. Dieser Trend ist durchaus zu sehen und ist leider nicht im Sinne einer offenen Politik mit Weitblick im Sinne der Bürger.
Digitale Sitzungen sind im digitalen Zeitalter in der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Die Schüler, die Studenten, die Unternehmen – alle können ein Lied davon singen, wie sinnvoll diese Lösungen sind und letztlich auch Ansteckungsgefahren vorbeugen, Masken- oder Testpflicht entfallen lassen. Arbeitgeber sind häufig gar nicht böse über Homeoffice-Wünsche der Mitarbeiter, denn das macht ihre Mitarbeiter durchaus glücklicher wegen Zeitersparnis hinsichtlich der Wege und Kostenersparnis angesichts stark gestiegener Kraftstoffpreise und spart dem Arbeitgeber das Vorhalten eines gewärmten Arbeitsplatzes im Betrieb, reduziert damit Kosten.
Man sollte darüber nachdenken, online stattfindende Stadtrats- oder Kreistagssitzung nicht nur während Pandemiezeiten und generell nur als Ausnahme-/Notlösung zu sehen, sondern diese vielleicht dauerhaft zu etablieren, besser dies vielleicht auch als Hybridsitzung (Teilnahme entweder vor Ort oder online zugeschaltet) anzubieten.
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen zumindest für den Notfall jetzt geschaffen, die Stadt Greiz es umgesetzt. Vor allem die Verwaltung hat vielfältige Erfahrungen mit digitaler Arbeit, Social Distancing und gesundheitlichem Schutz unter Verzicht auf Maskenpflicht für Abgeordnete und Verwaltungsmitarbeiter sammeln können und auch die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit in der Zeit der COVID-19-Pandemie bewiesen. Leider wurden Hybridveranstaltungen, Umlaufbeschlüsse oder Eilentscheidungen nicht getroffen, waren offenbar nicht notwendig. Die anfänglichen Bedenken hinsichtlich Rechtssicherheit, Eingriffe in die demokratische Willensbildung, Einschränkung der freien Rede, veränderte Sitzungsdynamik und Sitzungskultur, Kontrolle der Abgeordneten sowie Partizipationsmöglichkeiten sind längst den Vorteilen gewichen, könnten die schwächelnde lokale Demokratie neu beflügeln, weil sie im veränderten Informationszeitalter Transparenz im kommunalen Willensbildungsprozess schaffen kann oder auch einfach Lust auf Kommunalpolitik bei gerade jungen, netzaffinen Menschen machen würde. Zuschauer könnten online teilhaben ohne die Zeit des Weges auf sich nehmen zu müssen. Die Öffentlichkeit hockt eben nicht nur im Saal, sondern ggf. auch lieber vorm heimischen Computer.
Gerade Hybridsitzungen erleichtern die Arbeit in kommunalen Gremien. Ein Teil der Abgeordneten ist in Präsenz vor Ort im Sitzungssaal, andere per Video und Audio zugeschaltet, aus dem Urlaub, von zu Hause, von der Arbeit. Die technische Infrastruktur dürfte nicht mehr das Problem sein. Technisch müsste der Tagungsraum so gestaltet sein, dass jeder Teilnehmer sichtbar und hörbar ist. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass alle zugeschalteten Abgeordneten während der gesamten Sitzungszeit sichtbar sind. Die beliebten „schwarzen Kacheln“ – mit der man sich zwischendurch mal unsichtbar schaltet – darf es dann nicht geben.
Es braucht Schulungen und fachliche Betreuung. Das Nutzerverhalten ist natürlich anders. Man wird beobachten, dass sich die Diskussionsbeteiligung zwischen Anwesenden und Zugeschalteten anders wird. Die Sitzungsdynamik ist kontrollierter, disziplinierter, zielgerichteter. Das wäre nach meinem Geschmack unserem Greizer Stadtrat jedenfalls eher zu- als abträglich. Die demokratische Willensbildung ist genauso erforderlich für die Abstimmung, die den Abschluss eines Beratungsprozesses bildet. Nun mag man sich deshalb dagegen wehren, weil es neu ist und wir es ja noch nie gemacht haben, zur Beratung nicht nur der Redebeitrag, sondern wie gewohnt und bekannt auch Gestik, Mimik des Redners, aber auch seiner Zuhörer, Zwischenrufe, Applaus der Zuhörer oder das Klopfen auf den Tischen irgendwie dazu gehören. Vielleicht wäre man bei seinen Äußerungen auch etwas höflicher im Umgang miteinander, denn es geht ja um die Sache. Meine Spontanität würde ich jedenfalls nicht einbüßen, nur weil ich vom heimischen Esstisch aus daran teilnehmen würde. Auch im Gremium vor Ort muss man schließlich die Hand heben und sich quasi für seinen Wortbeitrag anmelden und geduldig darauf warten, dass einem das Wort auch erteilt wird. Wer die große Öffentlichkeit im weltweiten Netz scheut sollte sich meiner Meinung nach nicht zur Wahl stellen. Als Abgeordneter ist man Inhaber eines öffentlichen Amtes. Man unterliegt nicht nur der Beobachtung der Öffentlichkeit, sondern man sollte sich dieser auch bewusst und aktiv stellen. Der persönliche Austausch bei Vor- und Nachbereitung solcher Sitzungen findet auch weiterhin statt.
Man darf also getrost feststellen, dass auch eine Hybridveranstaltung nicht gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstößt und daher rechtlich möglich ist, auch in Nichtkrisenzeiten. Technisch müssen die Voraussetzungen stimmen, klar. Aber vor allem muss man es wollen!
Und jeder kennt die alte Binsenweisheit: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Die Welt ändert sich und wer sich nicht mitändert und dem Wandel anpasst, wird auf der Strecke bleiben. Wenn wir nicht aufpassen, ist das die Demokratie!
Andrea Jarling
27.07.2022
Zu kurz kommt in diesen Beitrag noch die digitale Öffentlichkeitsarbeit, die Bürger digital über Diskussion und Beschlussfassung live zu informieren. Es ist immer wieder verwunderlich wie bürgernahe Politik praktiziert wird.