Die Tagesordnung der Sondersitzung des Stadtrates Zeulenroda-Triebes am Mittwoch 26.01.2022 war kurz, doch versprach der Inhalt schon vorab eine lange Sitzungsdauer.

Kurze Tagesordnung, lange Sitzungsdauer, Vergabe der Planungsleistungen LPH 1-3 für das Waikiki.

Bevor die Beanstandung und Aufhebung der Beschlüsse 24 und 25 aus 2022, wir berichteten, sowie die erneuten Beschlüsse zur Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 der ersten drei Bauabschnitte zur Ertüchtigung des „Waikiki“ Erlebnis-/Tropen- und Sportbades mit Saunalandschaft auf der Tagesordnung standen, gab es zunächst den Tagesordnungspunkt 2, Fragen an die interSpa Gruppe. Neben Herrn Richter von der Kommunalaufsicht und zahlreichen Bürgern*innen waren die Vertreter der interSpa Gruppe, die diesmal mit vier Personen aus dem bayrischen / baden-würtembergischen Süden angereist waren, anwesend.

Nach Beginn der öffentlichen Sitzung war es notwendig, kurzzeitig nichtöffentlich sich zu beraten offenbar über den Ablauf der Sitzung. Die Öffentlichkeit konnte gegen 19.15 Uhr wieder hergestellt werden. Die Stadträte hatten sich unter anderem darauf verständigt, von der angekündigten Fragestunde an die interSpa Gruppe insoweit Abstand zu nehmen und dieser zunächst ihre Konzeptpräsentation zu ermöglichen. Als Geschäftsführer stellte sich Herr Volker Kurz und für die technischen Fragen Herr Atzberger vor. Die Präsentation beinhaltete u.a. viele Bildbeispiele zu den von der interSpa- Gruppe bis 2017 realisierten PPP-Projekten (public private partnership); einer Form bei der öffentliche Gelder / Fördermittel und private Investoren zur Finanzierung von großen Investitionsvorhaben eingesetzt und vertraglich die Schnittstellen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Meist werden bauliche Investitionen aus privaten Mitteln und die Betreibung der Immobilien dann auch von privater Hand unter deren Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten betrieben. Die Idee, dadurch die Investitionsausgaben der öffentlichen Hand zu verringern, lässt sich aber in Abwägung mit den Nachteilen durch das Interesse des Privatinvestors zur Wirtschaftlichkeit und Gewinnerzielung im Betrieb meist nicht vereinbaren. Oft, so auch in der Vergangenheit bei den „Wonnemar“- Bädern der interSpa Gruppe, kommt es im weiteren Verlauf der Betreibung dann zu erheblichen Störungen und Interessenskonflikten, die wie z.B. bei den „Wonnemar“ Bädern in Wismar und Marktheidenfeld in juristischen Auseinandersetzungen oder im Fall des Heimfalls der Bäder an die Städte und Kommunen mit immensen finanziellen Belastungen enden.

Derartige Projekt- und Vertragsstrukturen sind daher in Thüringen aufgrund vieler nachteiliger Erfahrungen für das Land und die Kommunen nicht mehr gewollt und auch nicht mehr Teil der Förderungspolitik, so auch die treffende Feststellung von Stadtrat Frank Höhn (Die Linke). Im Anschluss an die Vorstellungen konnten Fragen an die Vertreter der interSpa GmbH von den Stadträt*innen gestellt werden: Als erstes bedankte sich Dr. Horst Gerber (Thüringer Vogtland/SPD/FDP)  für die Vorstellung und fasste die von ihm als „Potentialanalyse“ bezeichnete Konzeptvorstellung mit der Feststellung zusammen, dass im Vortrag insgesamt von ca. 112.000 zusätzlich erwarteten Gästen (Bad und Hotel) jährlich bei geplanten 22,3 Millionen Euro Investitionssumme für das Hotel ausgegangen werde. Er stellte die Frage, wer denn als Finanzier hinter den Aktivitäten der interSpa GmbH stehe und welche Sicherheiten auf Dauer garantiert werden könnten, zumal ja einzelne Bäder und Betreibergesellschaften der interSPA Gruppe mittlerweile Insolvenzen zu verzeichnen hatten? Die Insolvenzen würden alleine dem Umstand des damaligen Corona -Lockdowns und den hohen Fixkosten während der Schließung der Bäder zugeschrieben. Darüber hinaus wären nur einzelne Betreibergesellschaften von der Insolvenz betroffen gewesen und dank der Monostruktur, der Aufteilung in mehrere Besitzgesellschaften für Hotel und Bäder, sowie Betreibergesellschaften, gäbe es auch seit April 2021 keine Insolvenzen mehr. Es sei Dank des jetzigen Besitzers der Betreibergesellschaften, einzelner Bäder und des Einstiegs als Finanzinvestor von Herrn Robert Maier (allein geschäftsführender Gesellschafter der übernommenen interSpa Gesellschaften) ermöglicht worden die interSpa Gruppe als Marke weiter zu führen. Durch die über 116 Gesellschaften der interSpa / AIM Gruppe hätten diese einen großen finanziellen und technischen Background mit Herrn Robert Maier als Investor aus dem Finanzsektor. Im Übrigen seien, so hieß es, auch Bankschreiben vorlegbar. Herr Atzberger prägte den Ausspruch, man sei mittlerweile dem ständigen „Rumgehacke“ auf dem Thema Insolvenzen überdrüssig.

Herr Gerber verbat sich daher in Zusammenhang mit seiner Frage den Begriff „Rumgehacke“, da er die Frage in anständiger, sachlicher Form ohne Unterton gestellt hatte und dazu auch eine adäquate Antwort erwarten dürfe. Die erschöpfende konkrete Antwort auf die gewichtige Frage von Herrn Dr. Gerber blieben die Vertreter der interSpa Gruppe jedoch schuldig. Im weiteren Verlauf wurde sehr deutlich, dass die interSpa Gruppe ein ganz anderes Konzept, als das eines Freizeit- und Familienbades mit Beherbergungsbetrieb verfolgt.

So könne man eine wirtschaftliche Weiterführung des Badebetriebs angeblich nur erreichen, wenn man die Betreibung und die Ansiedlung des Hotels mit dem Betrieb des Bades in eine Hand läge und dann auch nur wenn man das von deren Seite vorgestellte „ganzheitliche Konzept“ verfolge. Es wurde behauptet, wer wie die Stadt bisher die Aufteilung in Hotelbetrieb und Badbetreibung mit Ertüchtigung trenne, werde sich finanziell in ein Milliardengrab begeben.

Hinweise:

Da das „Waikiki“ bereits über die Stadtwerke einen Betreiber hat und hier auch noch die EWZ mit involviert ist, gibt es aber derzeit allein die Lösung einer Hotelansiedlung durch einen Investor der das Hotel und Ferienbungalows bauen und betreiben kann. Laut einstimmigem Stadtratsbeschluss aus Dezember 2019 wurde die Stadt auch nur mit der Suche nach einem Investor für den Bau und Betrieb eines familienfreundlichen Hotel-/Beherbergungs-Betriebes im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Ertüchtigung/Sanierung des „Waikiki“ beauftragt. Außerdem hängt die Förderung des Neubaus einer Stadthalle (Prio 2) davon ab, dass zuerst die Ertüchtigung des Bades erfolgt. Dies ist u.a. Teil der Förderpolitik des Landes und Bedingung für die Zusage der Fördermittelhöhe gewesen. So bleiben die Planung des Bades und die Planung sowie Bau des Hotels vergabe- und ausschreibungstechnisch zwei voneinander getrennt zu betrachtende Vorgänge, auch wenn diese in den weiteren Planungsphasen an den Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden.

Die Planungsleistungen wurden durch europaweite Ausschreibung regulär ausgeschrieben und auch mit dem zum Beschluss vorgelegten Vergabevorschlag so weit abgeschlossen. Die Beschlussvorlagen beziehen sich alleine auf die Ertüchtigung des Bades.Die weiteren Überlegungen bezüglich der Ansiedlung und des Betriebs des Hotels wurden unabhängig aber zeitgleich durch ein ausgeschriebenes Interessen-bekundungsverfahren durchgeführt und ebenfalls abgeschlossen. Hier ist nach Auswertung der Ergebnisse ein potentiell interessierter Investor gefunden, mit dem die Stadt derzeit im Gespräch für die Vertragsgrundlagen steht.

Es schloss sich in der Sitzung die Frage von Frank Höhn (Die Linke) an, wie denn die interSpa Gruppe plötzlich von dem „Waikiki“ Notiz genommen, oder durch wen aufmerksam gemacht wurde und weshalb man sich denn dann nicht an dem mittlerweile bereits abgeschlossenen Interessens-Bekundungsverfahren beteiligt habe? Auch diese Frage konnte nicht schlüssig beantwortet werden. An dem Interessenbekundungsverfahren hätten sie sich nicht beteiligt, so die lapidare Aussage. Alles in allem war es eine wenig überzeugende Vorstellung, die für die anschließenden Beschlussfassungen schließlich auch ausschlaggebend werden sollte. Hier offenbarte sich innerhalb der Fraktionen CDU und der AFD Uneinigkeit und so kam es zu einer erbetenen 10-minütigen Pause, um sich über den Wortlaut des in der CDU diskutierten Ergänzungsantrags beraten zu können. Dies wurde durch die Stadträte der CDU dazu genutzt von der interSpa Gruppe in enger Absprache den Wortlaut des anschließend zu stellenden Antrages ausformulieren zu lassen.

Im Ergebnis der Beratungspause wurden verschieden lautende und nicht eindeutig formulierte Anträge von der CDU Fraktion gestellt. Nach nochmaliger Nachfrage durch den Bürgermeister und der Aufforderung einer deutlichen Formulierung wurde der Antrag der CDU Fraktion dahingehend konkretisiert, dass  zunächst nur LP 1-2 vergeben werden und LP 3 mit einem Sperrvermerk zu versehen ist und unverzüglich eine erneute europaweite Ausschreibung zur Gewinnung eines Investors zu veranlassen ist, der die weiterführende Planung des Bades übernimmt und gleichzeitig einen Beherbergungsbetrieb errichtet und beide Einrichtungen betreiben wird. Die Mehrheit der Stadträte sprach sich gegen diesen Antrag aus und stimmten mit 14 Stimmen gegen den Antrag. Die Beschlussergänzung des Bürgermeisters, dass zunächst die LPH 1-3 für die Ertüchtigung des Bades an das durch Vergabevorschlag ermittelte Planungsbüro mit der Auflage vergeben werden, die Leistungsphase 3 erst dann zu vollziehen, wenn die Stadtverwaltung bis Ende Februar 2022 dem Arbeitskreis „Waikiki“ einen zustimmungsfähigen Vertragsentwurf vom derzeitigen Investor-Interessenten vorlegt, wurde dann mit 14 Ja- Stimmen (von 24 anwesenden Stadträt*innen) beschlossen. Der Beschluss sieht vor, sofern innerhalb der Frist kein stimmiger Vertrag vorgelegt werden kann, dass der Bürgermeister und die Stadtverwaltung aufgefordert werden, eine EU-weite Ausschreibung für die Planung, Bau und Betrieb des Hotels mit Ferienbungalows und die Betreibung des Bades zu veranlassen.

C. Poppitz / IWA-Pro Region 31.01.2022

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