Die Kreistagssitzung am 30.11.2021 beinhaltete auch den Nachtragshaushalt für 2022.
Unser Bericht- Teil 3
Der Nachtragshaushaltssatzung für 2021/2022 wurde mehrheitlich zugestimmt. Diese war notwendig, weil Festsetzung der Haushaltssatzung nach § 55 Abs. 2 ThürKO u.a. die Umlagesätze oder das Umlagesoll von Kreisumlage und/oder Schulumlage geändert werden müssen.

Die endgültigen Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden für das Jahr 2022 waren bei Erlass der Satzung noch nicht bekannt , so dass – wie bei nahezu jedem Doppelhaushalt – ein Nachtragshaushalt für das zweite Haushaltsjahr erforderlich wurde. Der Plan beruht auf der Annahme, dass das Niveau der Finanzausgleichsmasse und der Schlüsselmasse für Kreisaufgaben sich nicht wesentlich im Vorjahresvergleich ändert und es auch keine Schlechterstellung der Landkreise durch die horizontale Verschiebung der Schlüsselmasse geben wird.
Der Gesetzentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sehe im Vergleich zum Jahr 2021 eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung von rund 56 Mio. € vor und hätte unausweichlich dramatische Steigerungen der Kreisumlagen aller Landkreise zur Folge, heißt es im Vorwort. Die erheblichen Ausgabensteigerung bei den Landkreisen werden in keiner Weise sachgerecht berücksichtigt. Oberstes Ziel der Kämmerei war den Haushaltsausgleich ohne eine Erhöhung des Kreis- plus Schulumlagesolls zu erzielen, um damit die kreisangehörigen Gemeinden nicht weiter zu belasten. Der Haushaltsentwurf sei wegen des noch nicht feststehenden Kommunalen Finanzausgleichs mit besonders großen Unsicherheiten behaftet.
Nicht erwähnt bedeutet das u.a. auch, dass möglicherweise nachträglich die Kreis- und Schulumlage wieder erhöht werden müsste, was wiederum auf die klammen Haushalte der Städte und Gemeinden Auswirkungen hätte und dort zusätzlich Nöte schafft. Unbeirrt wird aber der Weg der Investitionen ohne Neuverschuldungen fortgesetzt, in Schulen und Straßen wird weiter investiert – siehe Artikel OTZ vom 01.12.2021.
Während Hr. Geißler (IWA) in genereller Ermangelung der Erkennbarkeit eines Sparwillens der öffentlichen Hand bei den Personalausgaben im Vergleich zu weiter sinkender Einwohnerzahl mit unserer Fraktion IWA-BIZ dem Haushalt keine Zustimmung gab, kritisierte auch Hr. Bergner (FDP) den kommunalen Finanzausgleich, der keine Abhilfe schaffe und den Investitionsstau der öffentlichen Hand nicht berücksichtige, der Aufwendungen für die gesetzlich vorgesehene Schaffung von Barrierefreiheit nicht vorsehe. Der dort von ihm gesehenen „Webfehler“ lässt sich mangels belastbarer Eingangsdaten kaum zuverlässig ermitteln. Es ist ein unbefriedigender Umstand, dass der Landkreis für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nicht vergütet werde, was dann zu Lasten der Kommunen gehe. Da der Haushaltsplan aber Planungssicherheit gebe, Investitionen weitergehen, sei es akzeptabel. Er bedankte sich bei der Kämmerei für eine solide und gute Arbeit mit viel Einsatz von Zeit und Engagement.
Dr. Schäfer (CDU) bedankte sich ebenfalls und betonte, dass die Senkung von Kreis- und Schulumlage wichtig sei, Sie sei die niedrigste in Ostthüringen. Aus den Stellungnahmen von 21 von 40 kreisangehörigen Gemeinden ergäbe sich, dass sie in der Haushaltssicherung seien. Zusätzliche Gelder vom Land dürften keine Einmalzahlungen sein, die geplanten Kürzungen von 43 Mio. € Schlüsselzuweisungen dürfen nicht sein, denn die Landkreise benötigen das Geld. Trotz der Mindereinnahmen könne der Landkreis freiwillige Aufgaben wahrnehmen, Sportstätten und Schulen sanieren, Straßen instandgesetzt werden. Um in keinen Zeitverzug zu geplanten und auf den Weg gebrachten Investitionen zu geraten, warb er um Zustimmung zum Haushalt.
Hr. Grüner (SPD) erklärte, der Nachtragshaushalt setze Akzente auf bestimmte Investitionen, so im Bereich der Digitalisierung in unterschiedlichsten Formen und berücksichtige auch die Preis- und Energieentwicklung weitestgehend. Wie bei Straßen- und Schulbau immer wurde die ursprüngliche Planung über den Haufen geworfen und neu aufgestellt. Zurückblickend auf das Jahr 2012 haben die kreisangehörigen Gemeinden es geschafft, rund 50 % ihrer Verschuldung abzubauen. Offenbar konnten die Gemeinden Finanzpolitik gut betreiben.
Hr. Hammerschmidt (IWA) indes betonte, dass wenn von der Solidarität gesprochen werde auch nicht zu vergessen, dass die Stadt Zeulenroda eigener Schulträger ist und mithin bei der Senkung der Schulumlage nicht profitieren kann. Das soll nach seiner Meinung zukünftig anders gehandhabt werden.
IWA-Greiz/ Andrea Jarling 03.12.2021