Die Jahresabschlüsse der kreiseigenen Unternehmen für das Jahr 2020, Strafzinsen der Sparkasse und ein Radwegekonzept standen bei der 8. Kreistagssitzung am 12.10.2021 im Mittelpunkt.
Interessant waren die verschiedensten Anfragen, die überwiegend schriftlich beantwortet werden.
Dabei ging es z.B. Frau Skibbe um den Stand der Verhandlungen zum Azubi-Ticket des Landkreises Greiz und die Gleichstellung der Schüler der 11.-13. Klassen an Gymnasien, denen die Fahrtkosten zur Schule in Gera erstattet werden. Was würde letzteres den Landkreis Greiz kosten? Weiter ging es um die Frage der Senkung der Dispo-Zinsen bei der Sparkasse Gera-Greiz oder wie der Sachstand zu Herrn Ries, seinerzeit Geschäftsführer der PRG sei. Gemeint war dabei, ob nach dem abgeschlossenen Strafverfahren Schadensersatz geleistet worden ist. Dr. Meißner, derzeitiger GF der PRG führte dazu aus, dass mit Urteil vom Juli 2019 die Angelegenheit abgeschlossen sei. Das griff Hr. Röder wenig später nochmals auf und fragte an, ob der Schaden durch Hr. Ries ausgeglichen sei. Natürlich wird dies schriftlich beantwortet. Aus den Reihen der CDU kamen Fragen zur RVG. Aus der OTZ habe man entnommen, dass es eine neue Linie in Gera ins Industriegebiet im Norden nach Gera-Cretzschwitz gäbe. Tangiert es das Streckennetz der RVG oder wurde die RVG vorher gefragt? Ist die Zweckvereinbarung zwischen RVG (Regionalverkehr Gera/Land GmbH) und GVB (Geraer Verkehrsbetrieb GmbH) befristet? Dr. Meißner beantwortete zumindest diese Fragen dahingehend, dass die Zweckvereinbarung unbefristet ist aber erstmals zum 30.09.2029 kündbar sei. Darüber hinaus gab er bekannt, dass der Nahverkehrsplan in den nächsten Ausschusssitzungen mit auf der Tagesordnung stünde. Hr. Geißlers´s Anfrage, ob es nun zum Verkauf des Krankenhauses Schleiz gekommen sei, wurde ebenfalls nicht beantwortet.

Zum Tagesordnungspunkt 6 der Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Gera-Greiz für das Geschäftsjahr 2020 fragte Hr. Geißler an, was es mit den sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebendem Punkt „Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft“ auf sich habe. Hier ist eine Veränderung von 1,128 Mio € im Vorjahr auf nun 11,456 Mio € in 2020 festzustellen. Vorstandschef Dr. Ziegenbein erklärte versucht kurz, aber kaum verständlich für die Kreistagsmitglieder (Nichtfachleute), dass die Sparkasse im Bereich der Vermögensstreuung auch in nicht festverzinsliche Wertpapiere investiere. Durch die Corona-Krise sei es zu nennenswerten Abschreibungen im Eigenanlagebereich gekommen. Das stehe aber in Relation, denn bei einer Volativität von 1% (Ausmaß der Schwankung von börsengehandelten Wertpapieren und Gütern) bestätige sich, dass die Sparkasse Gera-Greiz eher sehr konservativ aufgestellt ist. Es sei Teil einer Absicherungsstrategie, dass Verluste gedeckelt werden, was hier realisiert wurde. Ein Teil des Bewertungsergebnisses sei nicht bei den Wertpapieren, sondern im Sonstigen Aufwand erfasst. Man müsse es sich praktisch wie eine Versicherung vorstellen, die dann Geld gekostet hat. Hr. Röder meldete sich diesbezüglich zu Wort: 11 Mio € Auflösung von Rückstellungen konnte er unter den Rückstellungen in der Bilanz aber nicht finden, er könne damit nichts anfangen. Dr. Ziegenbein legte nochmals nach und erwiderte sinngemäß, dass gemäß §§ 340 f und g HGB Wertpapiere und Kredite niedriger bewertet werden dürfen, als der Markt vorsieht. Es diene der Bildung stiller Reserven, aber auch bei latent oder akut ausfallgefährdeter Wertpapiere können diese dann abgewertet werden. Es wäre praktisch der saldierte Wert aus sämtlichen Auflösungen und Neubildungen im Wertpapiergeschäft. 2020 sei es auch so gewesen. Neben den Rechentools, die eine statistische Ausfallgefährdung errechnen, würde die Sparkasse auch eine Expertenprognose vornehmen und die Werte, die sich daraus ergeben in die Gewinn- und Verlustrechnung einstellen. Bei den Abschreibungen auf Aktieninvestments ist der größte Posten etwa 7 Mio € gewesen.
Die Kreditneuausreichung der Sparkasse hat zugenommen. Nach dem Stand 39. KW 2021 liegt die Neukreditausreichung bei 165 Mio €, überwiegend für gewerbliche Kredite und Wohnungsbaukredite. Es sei also deutlich angezogen. Letzte Ausführungen bezogen sich auf die Anfrage von Hr. Röder, dass doch Strafzinsen eingeführt worden seien, um das Kreditgeschäft anzukurbeln und auf Hr. Steinigers Anfrage zu Strafzinsen (Verwahrentgelte) auf Guthaben. Diesbezüglich führte Dr. Ziegenbein aus, dass die Sparkasse über eine Überliquidität verfüge und erstmals 2019 mit Unternehmern Verwahrentgelt ab 25.000 € Guthaben vereinbart worden habe. Man sei mit dieser Einführung zu anderen Wettbewerbern gleichgezogen und konnte den Einlagenzuwachs begrenzen. Sie selbst dürfe nicht langfristig in Wertpapiere investieren, musste deshalb für anderweitige Anlagen selbst Strafzinsen zahlen und es seien weitere Gelder von anderen Instituten zugeflossen. Mitte des Jahres 2021 habe man nun die Absenkung auf 10 T € beschlossen, betonte aber, dass jeder Kunde eine Verwahrentgeltvereinbarung geschlossen hätte, damit also informiert sei.
Der Kreistag wählte Peter Jahn-Illig als ehrenamtlichen Seniorenbeauftragen des Landkreises Greiz. Er stellte sich zuvor kurz vor und erklärte, Sinn seiner Arbeit sei auch, die Senioren bei Anfragen und Förderanträgen zu unterstützen.
Der von der LINKS-Fraktion eingebrachte Antrag, die Radförderung des Landes und des Bundes stärker zu nutzen und ein Radwegekonzept für den Landkreis zu erstellen, wurde umfassend diskutiert. Hr. Dr. Schäfer beantragte, diesen Antrag in den Ausschuss zu verweisen, um alle Straßenbaulastträger mit einzubinden. Fr. Smieskol betonte, dass die Förderung zum Jahresende auslaufe und deshalb schnellstmöglich in den nächsten Ausschuss müsse, um dort behandelt zu werden. Hr. Bergner unterstützte das Ansinnnen, möchte ein gutes Konzept aber nicht an einer Fördermittelfrist festmachen. Es sollte im Wirtschaftsausschuss beraten werden, ggf. auch in weiteren Ausschüssen, um alle Kräfte zu bündeln für ein ordentliches Konzept. Hr. Braun wollte die direkte Fassung eines Grundsatzbeschlusses mit Auftrag zur Umsetzung an die Verwaltung, ohne es zuvor in den Ausschuss zu verweisen. Hr. Dittmann erklärte, dass das Radwegekonzept bis 2012 fortgeschrieben worden sei. Es wäre wichtig, dass wir das vielleicht fortführen. Der Landkreis kann keine Radwege bauen, denn er bekäme keine Fördermittel. Gemeinden könnten dies hingegen. In den meisten Fällen ist das Problem die Grundstückseigentumsfrage. Der Antrag sei eine gute Idee. Es bedarf allerdings einer Bestandsanalyse, denn in den letzten 10 Jahren sind auch jede Menge landwirtschaftliche Wege gebaut worden, die als Radwege mit eingebunden werden können. Wir brauchen eine Gesamtkarte für den Landkreis. Wie Fr. Skibbe nochmals betonte, sei den LINKEN das Thema sehr wichtig, man könne es ggf. mit der Fortschreibung so belassen und es in den Ausschüssen zu behandeln sei in Ordnung. Hr. Röder wies darauf hin, dass man aufpassen müsse, dass sich dieser Antrag im Ausschuss nicht totlaufe. Fr. Taubert betonte, dass es wichtig sei, es zunächst im Ausschuss vorzudiskutieren, so dass wir nächstes Jahr hoffentlich ein gescheites Konzept hätten und ggf. den weiteren Ausbau durch Gemeinden und Straßenbaulastträger voranzutreiben. Der AfD-Antrag, direkt die Verwaltung mit der Umsetzung der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen scheiterte, der modifizierte Antrag der CDU zur Verweisung in die Ausschüsse wurde angenommen.
Andrea Jarling/Greiz, den 13.10.2021