Die IWA informiert: Aus der Stadtratssitzung vom 29.09.2021

Zu Beginn wurde eine überplanmäßige Ausgabe für noch fällig werdende Abschlagszahlungen des ZV TAWEG zur Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von 59.088,51 € beschlossen. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen und Minderausgaben, zusammengekratzt aus insgesamt 18 Haushaltsstellen. Das zeigt, dass kaum Rücklagen vorhanden sind für Eventualitäten.

Vogtlandhalle Greiz / Foto Jarling GbR

Weiter ging es um die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag  „Am Waldholz“ (Obergrochlitz) und den Aufstellungsbeschluss hierzu. Konkret geht es um einzelne Grundstücke, die in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden, so dass sie bebaut werden können. Der Bürgermeister führte dazu aus, dass hier Einfamilienhäuser entstehen sollen. Das ist ein Zukunftsvorhaben und auf jeden Fall sinnvoll für unsere Stadt, so dass die Stadträte einstimmig zustimmten.

Bei der Hebesatzung der Stadt Greiz für das Haushaltsjahr 2022 wurden die Hebesätze des Ortsteils Neumühle nach Auslaufen der Übergangsfrist nunmehr erhöht auf gleiches Niveau der Stadt. Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben für die Greizer unverändert, nur die Gemeinde Neumühle hat hier z.T. deutliche Steigerungen hinzunehmen. Wegen der Wirtschaftslage der Stadt ist es aber nicht möglich gewesen, diese Hebesätze beidseitig sich anzunähern, um ggf. einen niedrigeren Hebesatz für die Greizer für die Zukunft zu erreichen.  Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet ehem. Plasttechnik vom 07.10.2020 wurde aufgrund von Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden noch einmal überarbeitet.  Wegen den eigearbeiteten Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Dies erfolgt zukünftig auch im Internet. Ein Vertreter von der Iproplan Planungsgesellschaft mbH (Chemnitz) stellte den Bebauungsplan mit seinen wesentlichen Änderungen nochmals kurz vor und beantwortete meine Anfragen zu wegen Lärmemission als teils eingeschränktes Gewerbegebiet sowie zur Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Greiz zum Abbruch des ehemaligen und unter Denkmalschutz stehenden Verwaltungsgebäudes. Im Wesentlichen umfasst die Änderung des Bebauungsplanes die Ergebnisse einer umfangreichen schalltechnischen Untersuchung. Auch diesem Beschlussvorschlag wurde vom Stadtrat einstimmig zugestimmt. Vielleicht finden wir auch noch einen neuen, besseren Namen für das Gewerbegebiet, zukunftsorientiert und nicht vergangenheitsbezogen.

Ein weiterer einstimmiger Stadtratsbeschluss erfolgte zu überplanmäßigen Ausgaben für Streumaterial und Winterdienst. Man hat offenbar festgestellt, dass diese bisher zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend sind. Damit dürfte der Bauhof nunmehr gut vorbereitet sein.

Interessant war die Informationsvorlage zu einer Eilentscheidung des Bürgermeisters. Darin geht es um Mehrausgaben für Planungs- und Bauleistungen für Baumaßnahmen (Waschräume) in der Kita „Geschwister Scholl“ Aufgang Irchwitz. Hier wurden 58.659,28 € aus anderen Maßnahmen umgeplant. Bei außerplanmäßigen Ausgaben über 25.000 € entscheidet gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 27 der Geschäftsordnung der Stadtrat. Allerdings enthält die Informationsvorlage kein einziges Wort dazu, weshalb diese Entscheidung nicht bis zu dieser Stadtratssitzung hätte warten können, sondern durch den Bürgermeister allein im Wege einer Eilentscheidung zu treffen war. Ohne Kenntnis der Zusammenhänge kann man leider auch wenig Verständnis für eine Entscheidung aufbringen. Abgesehen davon hat wohl kein Stadtrat ein Problem damit, dass in einen Kindergarten investiert wird, denn wir wissen alle, dass es eine Menge Reparaturstau gibt. Die IWA fordert diesbezüglich die Vorlage einer Prioritätenliste, in der sämtliche notwendige Baumaßnahmen der Stadt (auch Straßen, Brücken usw.) entsprechend ihrer Eilbedürftigkeit aus Sicht der Verwaltung aufgelistet werden, so dass sich der Stadtrat bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans Gedanken machen kann, was zuerst notwendig ist, denn Fakt ist, die Gelder werden immer knapper.

Weitere Informationen erhielt der Stadtrat im Hinblick auf die Löschwasserversorgung. Hier wurde zwischen der Stadt und dem ZV TAWEG eine Vereinbarung über die Errichtung, Erhaltung und Benutzung von Anlagen des leitungsgebundenen Trinkwasserversorgungsnetzes des ZV TAWEG zur Bereitstellung von Löschwasser geschlossen. Hintergrund ist, dass die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung zur Nutzung der Hydranten berechtigt ist, wenn keine anderweitigen Möglichkeiten den Löschwasserbedarf zu decken vorhanden sind. Diese Hydranten unterliegen ebenfalls der Wartung und Instandhaltung, so dass hier eine Regelung zur Kostenverteilung zwischen Stadt und dem ZV TAWEG geschlossen wurde.

Andrea Jarling / Greiz den 30.09.2021

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