Die IWA hinterfragt: „Wildwuchs in Greiz“ Greizer Bauhof überfordert?
„Wildwuchs in Greiz“ trotz BUGA-Außenstandort beschäftigte schon die OTZ und war Streitthema in den sozialen Medien. Da gibt es zum einen Grundstücke, vor denen es völlig zugewachsen ist, der Gehweg zum Teil nicht begehbar ist. Eine Auswahl aktueller Fotos unterstreicht diesen gegenwärtigen städtischen Zustand: vor privaten Häusern, vor verlassenen Häusern, bei abgerissenen Häusern, in Parks und städtischen Grünflächen an jedem Straßenrand, am Kreisverkehr.

Rechtliche Grundlagen: Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Greiz von 2009 handelt ordnungswidrig, wer …den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,70 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält. Wer Verpflichteter ist ergibt sich nicht aus dieser Verordnung, sondern da muss man weitergraben und findet die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Greiz von 2008 und 1. Änderungssatzung von 2016. Dort wird deutlich, dass grundsätzlich die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet sind, Fahrbahnen, Radwege, gemeinsame Rad-/Gehwege, Standspuren und Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel , die Parkplätze, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwege und Schrammborde, Böschungen, Stützmauern und Ähnliches, die Überwege zu reinigen. Als Umfang wird ausgewiesen, dass Straßen, wenn sie mit Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material versehen sind von Verunreinigungen z.B. Papier, Büchsen, Glas, Obstschalen, Laub, Kehricht und störendem Bewuchs (Z.B. Unkraut in Pflasterfugen) zu befreien sind. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer (oder mehreren) Straßen hin liegt bis zur Mitte der Straße. Erwartet wird, dass die Straße/Gehweg etc. durch den Verpflichteten einmal monatlich gereinigt wird.

Wenn sich alle Verpflichteten, namentlich Eigentümer (oder Mieter, denen per Mietvertrag diese Pflicht übertragen wurde), an die Nase fassen und sich ans Werk machen würden, um genau diese Vorgaben zu erfüllen, gäbe es vermutlich keine zugewachsenen Gehwege, es wäre vielfach freundlicher und gepflegter. Stellen Sie sich vor, welche Mammutaufgabe es für unser personell unterbesetztes Ordnungsamt in Greiz ist, allen Grundstückseigentümer, die ihren Pflichten nicht nachkommen, Verwarnungen oder Bußgeldbescheide zu schicken!
Bleiben die öffentlichen Grünanlagen der Stadt übrig, wozu die Parks, Grillplätze und öffentliche Freizeitflächen gehören, aber auch Spielplätze und Friedhöfe, Mini-Grüns um Greizer Straßenbäume. Ausweislich der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Greiz von 2004 dienen diese Flächen der Erholung der Bevölkerung, der Verschönerung des Stadtbildes, der Verbesserung des Stadtklimas und der ökologischen Bereicherung des Stadtorganismus. Das heißt aber auch, dass hier die Stadt Greiz in der Pflicht ist, diese Flächen zu unterhalten und pflegen. Vieles wird davon an Firmen bereits fremdvergeben, einen Großteil der Arbeiten erbringt der Bauhof. Aus dem letzten Bericht des Bürgermeisters anlässlich der Stadtratssitzung am 23.06.2021 wird deutlich mit welchen Aufgaben der Bauhof generell befasst ist, Winterdienst, Straßenunterhaltung (Schlaglochflickung), Umrüsten von Straßenbeleuchtung, laufende Reparaturen, Beseitigung von Vadalismusschäden, Beseitigung von Unfallschäden, Straßenreinigung der Hauptstraßen, Stadtreinigung (laufende Leerung Papierkörbe, Auflesen illegaler Ablagerung im öffentlichen Bereich), Beseitigung von Schmierereien, Nachfüllung von Hundetütenspender, Bushaltestellenreinigung, Pflege der Friedhöfe, Spielplätze, Grünflächen, Baumkontrollen, Reparatur von Bänken, nach Bedarf Blumen gießen, Wanderwege instand halten, Kitas instand halten, Sicherungsmaßnahmen Abbruchhäuser, teilweise Arbeiten beim Hochwasserschutz und unterstützende Arbeiten beim Museum, Rathaus, Tiergehehe, Feuerwehr, Personalrat uvm. Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2021 sieht für Friedhöfe 2,75 Stellen vor, für den Bauhof 26,75. Im Bericht des Bürgermeisters erklärt man für den das 1. Quartal 2021, dass ca. 6-7 Mitarbeiter wegen Elternzeit, Schwangerschaft, Absetzen von Überstunden aus dem Winterdienst und Wochenend- und Bereitschaftsdiensten, wegen Quarantäne, Kurzarbeit wegen Kinderbetreuung, eigener Krankheit oder Krankheit der Kinder oder auch stundenweise wegen Coronatests, Feuerwehreinsätzen oder Personalrat fehlten. Nicht genannt wurde Abwesenheit wegen Urlaub, was jetzt im Sommer doch deutlich mehr Abwesenheiten verursachen dürfte. Von 27,5 Stellen sind nachvollziehbar nur durchschnittlich 20 verfügbar. Trotz, dass man im Stadtgebiet viele „orange Westen“ sieht, haben wir einen Zustand erreicht, der nicht zufriedenstellend ist, weshalb durchaus Kritik berechtigt ist. In diesem Jahr scheinen auch besonders gute Wachstumsbedingungen für Unkraut zu herrschen. Was also wäre zu tun, da es der Bauhof einfach nicht schaffen kann?
Nun gab es im Vorjahr die Initiative der Baumpatenschaften im Stadtgebiet. Ob und wie das gefruchtet hat, ist nicht bekannt. Aber die Idee war gut: Die Eigentümer der Grundstücke gießen in besonders trockenen Perioden die Bäume der Stadt vor der Haustür. Wie wäre es, das Projekt zu erweitern und Patenschaften mit Interessierten für die Minigärten an den Greizer Straßen zu initiieren? Dann müsste natürlich die Stadt Greiz klären, dass für die Paten Befreiungen vom Betretungsverbot nach der Grünanlagensatzung von Zieranlagen und Biotopen und besonders gekennzeichneter Flächen , sowie das Abmähen erhalten. Außerdem wäre zu klären, was mit Schäden ist, wenn sie Dritten durch die Pflege entstehen. Haftet dann auch der Kommunale Schadensausgleich Berlin, weil man im Interesse der Stadt, quasi als Beauftragter, tätig wird oder muss die private Haftpflichtversicherung aufkommen? Wohin mit dem Grünabfall? Einfach drauf los häckeln wird also nichts. Da müssen wir erst einmal sichere Grundlagen schaffen. Fakt ist, zukünftig muss einiges anders werden!
Andrea Jarling/Jens Geißler