Die ersten Haushaltslöcher drohen!

Die IWA befürchtet, dass im Haushalt geplante Einnahmen für die Kindertagesstätten nunmehr nicht in der Höhe kommen. Wie heute zu lesen ist, ist bisher ungeklärt, wer die Lücke bei den entstehenden Kita-Gebühren tragen muss. Zwischen dem 01.08. und dem 06.09.2020 ist die Kostenübernahme bisher offen. Wollen wir hoffen, dass der Städte- und Gemeindebund zusammen mit dem Kultusministerium eine gute Lösung für die kommunalen Haushalte finden. Sonst wären die die Weichen gestellt für einen Nachtragshaushalt, nicht nur in Greiz!

Erste graue Wolken über dem Greizer Haushalt! foto: Ralf Jarling

Finanzierungslücke: Wer kommt für die Kita-Kosten bis September auf? ERFURT.  Wer die Kindergartenkosten vom 1. August bis zum 6. September finanziert, ist nicht geklärt. Der Gemeinde- und Städtebund befürchtet, auf drei Millionen Euro sitzen zu bleiben. Das neue Kita-Betreuungsgesetz regelt die Beitragsfreiheit für die letzten 24 Monate vor Schuleintritt. Doch kurz vor seinem Inkrafttreten am 1. August sorgt es für großen Unmut beim Thüringer Gemeinde- und Städtebund, der für dieses Jahr eine Finanzierungslücke von fünf Wochen ausgemacht hat. Das Problem sei dringlich, darauf habe man Bildungsminister Helmut Holter (Linke) bereits am 3. Juli in einem Schreiben hingewiesen. Eine Antwort, so Verbandsgeschäftsführer Ralf Rusch, stehe aus. Konkret betrifft es die Kindergartenkosten vom 1. August bis 6. September für jene Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden. Denn die Rückerstattung der ausgefallenen Gebühren an die Kommunen sollen vom Bildungsministerium schuljahrgangsweise zurückgezahlt werden.

Verband sieht verfassungsrechtliche Bedenken

Weil aber das Schuljahr 2021 erst am 6. September beginnt sei ungeklärt, wer für die Kita-Gebühren für die Zeit vom 1. August bis 6. September 2020 aufkommen soll, teilte Ralf Rusch mit. Er gehe von einer Summe von rund drei Millionen Euro aus, auf denen die Kommunen sitzen bleiben. Denn für die Eltern sei ja klar, dass die Beitragsfreiheit ab 1. August gilt, wenn das Gesetz in Kraft tritt, und nicht der 6. September, wenn die letzten zwölf Kita-Monate beginnen.

Es sei unseriös, sich für beitragsfreie Kita-Jahre feiern zu lassen, aber damit verbundene Kosten auf die kommunale Ebene zu drücken, kritisiert der Verband und führt außerdem verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld: „Immer dann, wenn den Kommunen Einnahmemöglichkeiten per Gesetz entzogen werden, hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich hierfür zu schaffen.“ Im Bildungsministerium wird auf Nachfrage unserer Zeitung darauf verwiesen, dass die Kommunen für die Umsetzung des Kita-Gesetzes und damit auch für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig seien. Die Entscheidung, ab wann genau der gesetzliche Anspruch auf Kostenfreiheit gilt, obliege zunächst nicht dem Ministerium. Das sei bei der Kostenerstattung an die Kommunen an die geltenden rechtlichen Grundlagen gebunden. „Die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes weist nun auf eine mögliche Diskrepanz hin, zu deren Klärung sich das Ministerium mit den Kommunen nochmals verständigen wird“, teilte ein Sprecher mit. Der Verband seinerseits kündigt an, die Angelegenheit zum Thema seiner Landesausschutzsitzung am 2. September zu machen. Dann werde über weitere Konsequenzen entschieden.

Elena Rauch 20.07.2020 https://www.otz.de/politik/finanzierungsluecke-wer-kommt-fuer-die-kita-kosten-bis-september-auf-id229550680.html

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