Andrea Jarling mitglied im Deutschen Sozialgerichtstag informiert über die Gesetzgebung im SozialGesetz.

Greizer Anwältin will bei Gesetzgebung gehört werden.

GREIZ.  Die Greizer Anwältin Andrea Jarling arbeitet seit über zehn Jahren im Verein Deutscher Sozialgerichtstag mit.

Die Greizer Rechtsanwältin Andrea Jarling in ihrer Kanzlei.
Foto: Katja Grieser

Gerade bei Sozialgesetzen laufe es in Deutschland häufig so: Gesetz wird verabschiedet, oft sehr schnell. Dann wird es angewandt, die Leute ziehen vor Gericht, dort wird festgestellt, dass es so nicht geht. Danach wird korrigiert. Das wäre nicht nötig, wenn Fachverbände und mit dem Thema Vertraute im Vorfeld gehört worden wären. Davon ist die Greizer Anwältin Andrea Jarling überzeugt. Deshalb engagiert sie sich seit 2009 im Verein Deutscher Sozialgerichtstag.

Hier arbeiten Richter und Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler, Sachverständige sowie Mitarbeiter von Jobcentern und Ministerien mit. Sie begleiten Gesetzgebungsvorhaben. Das Sozialrecht begreifen die Mitglieder als sozialstaatliche Aufgabe, sie unterstützen die einheitliche Rechtsanwendung.

Es gibt verschiedene Arbeitsgruppen, Jarling ist in der, die sich mit dem Sozialgesetzbuch II beschäftigt. Das ist Grundlage für die Auszahlung von Hartz IV. „Als ich frisch von der Uni kam, wollte ich mich mit etwas beschäftigen, was neu ist. Ich habe schon 2004 Vorträge zum SGB II gehalten, das 2005 an den Start gegangen ist“, erzählt die Anwältin. Schon damals hat sie gestört, dass das Gesetz „völlig unausgereift“ gewesen war.

Ähnliches sagt sie über ein aktuelles Änderungsgesetz, konkret um das Sozialschutzpaket III. „Uns stört, dass nicht einmal reflektiert wurde, ob eins und zwei sinnvoll waren, welche Regelung gut ist und welche nicht“, so Andrea Jarling.https://7dcef7dbf82fa9f85d6eb3ab7a040dad.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-37/html/container.html

Und die Greizerin nennt Beispiele, was sie und ihre Mitstreiter fragwürdig finden. „Es bekommt jemand Geld, der ein nicht unerhebliches Vermögen hat“, erklärt sie. So dürfe man 60.000 Euro sein Eigen nennen und bekäme dennoch staatliche Unterstützung. „Das muss man sehr kritisch sehen. Das ist ein Schritt durch die Hintertür in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen“, findet Jarling. SGB II sei eingeführt worden als unterstes Netz für Hilfebedürftige.

Kritisch wird auch gesehen, dass Menschen, die Hartz IV beziehen, ihre Immobilie behalten dürfen, sofern sie angemessen ist. Es heißt, 140 Quadratmeter für eine Vier-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Doch gerade im ländlichen Raum könne das problematisch werden. „Da lebt eine Person auf einem alten Bauernhof, der nicht viel wert ist und muss den verkaufen und davon leben, weil die Wohnfläche 250 Quadratmeter ist. Das halte ich für unangemessen“, sagt die Greizerin.

Andrea Jarling bedauert, dass die Fachleute nicht gehört werden, „der Gesetzgeber macht, was er will.“ Dennoch wollen die Vereinsmitglieder dran bleiben. „Das schreckt uns nicht ab. Wie werden weiter arbeiten und uns Gehör verschaffen.“

Katja Grieser/OTZ Greiz: 19.02.2021

https://www.otz.de/regionen/greiz/greizer-anwaeltin-will-bei-gesetzgebung-gehoert-werden-id231598151.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert