9. Kreistagssitzung am 30.11.2021 wartet mit einigen personellen Veränderungen auf; Kreisstraßenmeisterei wird ab 2023 wieder Teil der Verwaltung des Landkreises sein!
Unser Bericht – Teil 1
Bei der 9. Kreistagssitzung am 30.11.2021 wurden Anfragen von Hr. Bergner (FDP) zur Filialschließung der Sparkasse in Wünschendorf und Hohenleuben wiederum auf den Schriftweg verwiesen. Es wurde diesbezüglich durch Hr. Dittmann (1. Beigeordneter) nur bestätigt, dass die Sparkasse selbst unternehmerischen Regeln unterliegt und daher weder Kreistag noch Verwaltung des Landkreises berechtigt sind unternehmerische Entscheidungen zu treffen oder einzugreifen.

Auch seine Anfrage, wann ein Vertreter für ein gemeinsames Gespräch betreffend Klärung der Schließung von Grundschulen in Hohenleuben oder Hohenölsen wie versprochen zum Ausschuss eingeladen werden, blieb zunächst unbeantwortet. Die Anfrage von Hr. Steiniger, weshalb trotz Mittelfreigabe im Ausschuss der für die 41.-43. KW vorgesehene Abriss in der Oßwaldstraße noch nicht begonnen habe, werde schriftlich beantwortet.
Darüber hinaus erfolgte die Information, dass die Kreisräte Peschel, Kolbe, Franz und Dr. Schlundt nunmehr eine neue Fraktion „Bürgerliche Mitte Ostthüringen“ gegründet hätten. Trotz vieler ungeklärter Rechtsfragen, auf die weder die Thüringer Kommunalordnung, noch die Rechtsprechung eine Antwort hätten, wurden im Bau- und Vergabeausschuss als Mitglied Holger Franz, im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Isabelle Peschel und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ingo Kolbe als frühere Mitglieder der AfD-Fraktion nunmehr als Mitglieder der Fraktion Bürgerliche Mitte Ostthüringen mit Mehrheit gewählt.
Für die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Greiz wurde für das Geschäftsjahr 2021 ein neuer Abschlussprüfer bestellt. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Kreisstraßenmeisterei vom Eigenbetrieb zurück in die Verwaltung des Landratsamtes Greiz zum 31.12.2022 überführt. Bereits 1997 wurde der Eigenbetrieb wegen steuerrechtlichen Regelungen, wenn der Betrieb Tätigkeiten für Dritte ausübte, Umsatzsteuerpflichtige Umsätze anfielen, ausgegliedert. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde durch die Einführung des § 2b UStG auch für Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände) eingeführt. Nach einer Übergangsregelung konnte die Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen öffentlichen Rechts bei der Ausübung des Optionsrechts bis zum Ablauf des 31.12.2022 hinausgeschoben werden. Danach unterliegt auch der Eigenbetrieb in weit größerem Umfang als bislang der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht, ganz unabhängig davon, ob er Aufgaben als Eigen- oder als Regiebetrieb übernimmt (also für den Landkreis/Kommune selbst oder für Dritte). Eine Konsequenz aus der neuen gesetzlichen Regelung ist, dass bisher umsatzsteuerbefreite Leistungen gegenüber Kommunen für Winterdienst, Instandhaltungsleistungen etc. zukünftig immer umsatzsteuerpflichtiger Umsatz sein wird, weshalb das ursprüngliche Motiv zur Auslagerung des Eigenbetriebs Kreisstraßenmeisterei entfallen ist. Mit der Wiedereingliederung verspricht man sich z.B. einheitliche und klare Verwaltungsstrukturen im Innen- und Außenverhältnis, Verringerung von Verwaltungsaufwand, IT-Infrastruktur und Buchhaltung, Geltung interner Dienstanweisungen der Kreisverwaltung dann auch für den Eigenbetrieb. Man erhofft sich zudem einen Zeitgewinn, weil das Entscheidungsgremium des Werksausschusses nicht mehr durchlaufen werden muss. Zudem sollte sich die Rechnungslegung harmonisieren, weil nur noch ThürKO und ThürGemHV zum Tragen kommen, sich somit auch die Kosten für den jährlichen Wirtschaftsprüfer sparen ließen. Da sind geschätzte jährliche Einsparungen von 12.300 € für Jahresabschluss, Betreuung der Informationstechnik und Durchführung von Sitzungen des Werksausschusses stehen einmaligen noch nicht bezifferbaren Kosten für Beschilderungen, Stempel gegenüber. Für die Kreisräte bedeutet es aber eine bessere Offenlegung der Finanzen in der Jahresrechnung. Dieser Rationalisierungsmaßnahme wurde ohne weitere Diskussion im Kreistag selbst einstimmig zugestimmt.
Für die PRG und RVG wurden zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben für 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie in den Betriebszweigen außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (also für weiteren Gelegenheits- und Vertragsverkehr, freigestellten Schülerverkehr und anderer Subunternehmerleistungen) wurden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 348.839,03 € an die PRG und 48.718,41 € an die RVG unter Beachtung der „Vierten geänderten Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der BRD im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“ der europäischen Kommission einstimmig durch den Kreistag zugestimmt, welche durch die allgemeinen Stabilisierungszuweisung nach dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen gedeckt ist.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 des Landkreis Greiz wurde festgestellt und der Landrätin sowie die Beigeordneten die Entlastung erteilt.
Für den Jugendhilfeausschuss wurde nach Niederlegung des Ausschusssitzes von Gottfried Wühr Herr Jan Koschinsky mit Mehrheit als Nachfolger gewählt.
IWA Greiz/Andrea Jarling 01.12.2021